Ultraleicht

Was ist Ultraleichtflug?

Auf den ersten Blick sind die Unterschiede zwischen einem Motorflugzeug und einem Ultraleicht gar nicht so groß… Der Unterschied ist mehr ein regultiver: Luftfahrzeug versus Luftsportgerät. Ein Ultraleichtflugzeug darf -aktuell noch- 472,5kg maximales Abfluggewicht nicht überschreiten. Bald wird die Grenze erhöht. Bekannte Flugzeuge wie beispielsweise Cessna und Piper kann man mit einer Ultraleicht-Fluglizenz daher nicht legal fliegen, aber Ultraleichtflugzeuge sind in den letzten Jahren zu einer echten Alternative für Privatpiloten geworden.

Doch fangen wir vorne an:
Die UL Fliegerei hat ihren Ursprung in den USA. Dort versuchte man in den 80er Jahren „Fluggeräte“ zu entwickeln, die mit einem kleinen Budget den Zugang zum Fliegen für viele Menschen ermöglichen sollten. Während damals die Bastler-Flugzeuge von „richtigen Piloten“ oft belächelt wurden, hat sich in den letzten Jahren hier viel getan. Heute können Sie UL Flugzeuge von günstig und „Cabrio-like“ bis zu einer vollausgestatteten und beheizten Kabine erwerben.

Die Erleichterungen im Hinblick auf die Zulassung, die Vorschriften und die Ausbildung sind jedoch erhalten geblieben.


Der Luftsportverein Brilon unterhält seit 2023 ein vereinseigenes UL Flugzeug – eine Zlin Savage. Mehr zur zur UL Ausbildung am Standort Brilon erfahren Sie unter UL-Ausbildung.