UL-Ausbildung

Die Ausbildung zum Flugschein für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge (Dreiachser)

Seit Mai 2019 schulen wir auf der fabrikneuen und vereinseigenen Vampire 2 – und das zu sehr attraktiven Konditionen.


Voraussetzungen nach § 42 LuftPersV (für Schüler ohne fliegerische Vorbildung)

  • 17 Jahre (mind. 16 Jahre bei Beginn der Ausbildung)
  • Kopie Personalausweis oder Reisepass
  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse II

Theorieausbildung

Die Theorieausbildung umfasst mind. 60 Unterrichtsstunden je 45 Min in den folgenden Fächern:

  • Technik
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Flugfunk
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Pyrotechnik

Lehrmaterial, Unterricht & Selbststudium

Wir stellen Ihnen das notwendige Lehrmaterial vollständig und kostenfrei zur Verfügung Der Unterricht findet üblicherweise in kleinen Gruppen oder aber individuell als Einzelunterricht statt. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, in Absprache mit uns, sich im Selbststudium das notwendige Wissen anzueignen.

Theorieprüfung

Die theoretische Prüfung wird durch einen vom DAeC benannten Prüfungsrat abgenommen. Die Prüfung umfasst in jedem Fach 40 Fragen, die im Multiple Choice Verfahren beantwortet werden müssen. Den offiziellen Fragenkatalog mit allen möglichen Multiple Choice Fragen stellen wir Ihnen zu Übungszwecken bereits zu Beginn Ihrer Ausbildung zur Verfügung. Der Fragenkatalog ist als Papierform, CD oder als App erhältlich und bietet eine hervorragende Möglichkeit, sich auf die Prüfung vorzubereiten. Zusätzlich beinhaltet die theoretische Prüfung eine Navigationsaufgabe, die mit Hilfe von Navigationsbesteck und einer ICAO – Karte (Luftfahrerkarte) gelöst werden muss.

Praxisausbildung

Die Praxisausbildung beginnt mit einer Grundausbildung, in der Start und Landung, Horizontalflug, Kurvenflug, Steig-, und Sinkflug sowie allgemeine Verhaltensregeln erlernt werden. Darauf folgt eine Sicherheitsausbildung, in der Sie Ziellandungen, Notlagen und besondere Flugzustände trainieren. Der letzte Teil besteht aus einer Streckenflugausbildung, wobei Ihnen die Planung und Durchführung von Streckenflügen vermittelt wird.

Die praktische Ausbildung umfasst gemäß §42 LuftPersV:

  • mind. 30 Stunden Gesamtflugausbildung
  • davon mind. 5h Alleinflugzeit
  • Aussenlandeübungen mit Fluglehrer
  • theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und Verhalten in Notfällen gemäß Flughandbuch
  • mind. 2 Überlandflüge mit Fluglehrer, über insgesamt 200 km mit Zwischenlandung
  • mind. 3 Überlandflüge im Alleinflug, jeweils 50 km mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz

Praxisprüfung

Die praktische Prüfung wird durch einen vom DAeC benannten Prüfungsrat abgenommen. In der Praxisprüfung werden allgemeine fliegerische Fertigkeiten, die Vorbereitung und Durchführung eines Streckenfluges sowie die Durchführung von Ziellandungen auf einem 150 m x 30 m Landefeld geprüft.

Wenn Sie mehr erfahren möchten, sprechen Sie den Vorstand an, er vermittelt gerne einen Kontakt zu den Fluglehrern.

Was unser Flugschüler sagen:
„Wenn ich eines bereue, dann dass ich nicht schon früher mit der Ausbildung begonnen habe.“ Also worauf warten Sie?